AGB’ s

“Die Akademie” S.L.

Diese Allgemeinen Teilnahme- und Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer der Sprachkurse und der „Die Akademie S.L.“, Palma de Mallorca, Spanien als Sprachschule. Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Teilnahme- und Reisebedingungen zu lesen.

1. Abschluss des Teilnahmevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Teilnehmer der „Akademie S.L.“ den Abschluss eines Teilnahmevertrages auf Grundlage der in den Haupt- und Sprachreisekatalogen und/oder der Homepage www.dieakademie.de genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Nach Erhalt der Anmeldung wird „Die Akademie S.L.“ die Buchung des Teilnehmers unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch „Die Akademie S.L.“ zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. „Die Akademie S.L.“ informiert den Teilnehmer mit der schriftlichen Bestätigung/Rechnung über den Vertragsabschluss.

2. Leistungen, Kurse, Teilnahmebestätigung, Unterbringung

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in dem zum betreffenden Kurs gehörigen Angebot des Haupt- und Sprachreisekataloges und/oder der Internetseite der „Akademie S.L.“, sowie der Bestätigung des Kurses, die auf die Kataloge oder die Internetseite Bezug nimmt, und ggf. aus den in der Bestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen. Sonderwünsche, die nicht schriftlich durch die „Akademie S.L.“ bestätigt wurden, sind nicht bindend. „Die Akademie S.L. weist darauf hin, dass an Sonnabenden, Sonntagen und nationalen Feiertagen kein Sprachunterricht stattfindet. Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden von Seiten des Teilnehmers aus von diesem zu vertretenden Gründen wird weder nachgeholt noch erstattet. Um die Ausfertigung und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung am Kurs muss sich der Teilnehmer selbst vor Ort bemühen. „Die Akademie S.L.“ behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospekt- und Homepageangaben vorzunehmen, über die „Die Akademie S.L.“ den Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert.

2.2. Die Sprachkurse beginnen i.d.R. am folgenden Montag nach Eintreffen des Teilnehmers, falls nicht anders vereinbart. Die Sprachunterrichte können in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlichen Sprachniveaus erfolgen. Die Sprachunterrichte sollten üblicherweise pro Unterrichtswoche gebucht werden. Die Sprachunterrichte werden montags bis freitags vormittags oder nachmittags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr durch Festlegung der „Akademie S.L.“ , auch wöchentlich versetzt, angeboten.

2.3. Die Unterbringung erfolgt je nach gewünschter oder möglicher Buchungsklasse in ortsüblichen Unterkünften. Die Zimmer sind teilmöbliert und entsprechen mindestens dem Standard der entsprechenden Unterkunftsart der jeweiligen Region. Entsprechendes gilt mindestens für den Standard bei Gast-Familien der mittleren Bevölkerungsschicht. Handtücher, Dinge des täglichen persönlichen Bedarfs etc. sollten mitgebracht werden. Den Teilnehmern werden vor Ort die Unterkünfte zugewiesen. Evtl. kann vor Ort gegen Quittung eine Kaution für Hausschlüssel etc. verlangt werden, die bei ordnungsgemäßem Verlassen der Unterkunft zurückerstattet wird. Die Belegung der Unterkunft erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, einen Tag vor dem Beginn des Sprachkurses und endet mit dem darauf folgenden Tag, nach dem vertraglich vorgesehenen Sprachkursende.

2.4. Nimmt ein Teilnehmer aus eigener Entscheidung Leistungen nicht in Anspruch (z. B. Nicht-Nutzung der Unterkunft bei verfrühter Abreise) können diese Leistungen auch zeitweise an andere Teilnehmer vergeben werden.

3. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

3.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich gemäß den allgemeinen Landessitten zu verhalten und den Anweisungen der verantwortlichen Ortskräfte Folge zu leisten. Die Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sind einzuhalten. Die Unterkünfte und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Alle Unterkünfte, Einrichtungen und Gegenstände sind im vorgefundenen Zustand zu belassen. Abhanden gekommene Gegenstände und Beschädigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers oder müssen vom Teilnehmer behoben werden. Personen, die nicht den Unterkünften zugewiesen wurden, sind als Gäste nur in den Gemeinschaftsräumen erlaubt. Eine Übernachtung oder sonstige Beherbergung anderer Personen, sowie die Verschaffung des freien Zugangs zu den Unterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis der zuständigen Ortsleitung oder der Gast-Familie erlaubt.

3.2. Jegliches Verhalten, das die Reputation der „Akademie S.L.“ oder der Ortskräfte nachhaltig beeinträchtigt, der Verstoß gegen die Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sowie die Nichtbeachtung von Anweisungen der Ortskräfte kann je nach Art und Schwere des Verstoßes zur Abmahnung oder zum sofortigen Ausschluss vom Programm bzw. zur Kündigung durch „Die Akademie S.L.“ nach Ziffer 6.2 mit den dort genannten Folgen führen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Teilnahmeleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der „Akademie S.L.“ wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der „Akademie S.L.“ gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Sprachaufenthaltes nicht beeinträchtigen. „Die Akademie S.L.“ behält sich insbesondere in Ausnahmefällen kurzfristig einen Wechsel der Unterkunft des Teilnehmers vor.

4.2. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Teilnahmevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Teilnahmevertrages eingetretenen Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. der für einen bestimmten Kurs geltenden Teilnahmebeträge, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Teilnahmeantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Teilnahmeleistungsänderung erfolgen, wird die Akademie S.L. den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Gesamtteilnahmepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem anderen, mindestens gleichwertigen Kurs aus dem Programm von der „Akademie S.L.“ zu verlangen, wenn „Die Akademie S.L.“ in der Lage ist, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis aus dem eigenen Programm anzubieten. Der Teilnehmer hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung von der „Akademie S.L.“ über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchungen 

5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Sprachreise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der „Akademie S.L.“. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise aus Gründen, die von der „Akademie S.L.“ nicht zu vertreten sind, wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

5.2. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt „Die Akademie S.L.“ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, deren Berechnung sich pauschalisiert wie folgt ergibt : bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 30%, vom 29. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 50%, vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt: 70% und ab Nichtantritt: 100%. „Die Akademie S.L.“ empfiehlt, eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ggf. gesondert abzuschließen, die die genannten Stornokosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

5.3. Sollen auf Wunsch des Teilnehmers noch nach der Buchung des gewählten Kurses Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder des Sprachkursbeginns) vorgenommen werden, so berechnet „Die Akademie S.L.“ 40,00 Euro je Reisenden.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 

6.1. Ist in der Beschreibung eines Kurses ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann „Die Akademie S.L.“ erklären, dass die Reise mangels Teilnehmer nicht durchgeführt wird. „Die Akademie S.L.“ wird den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit, bis spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn, über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.

6.2. Stört der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch „Die Akademie S.L.“ nachhaltig oder verhält er sich in einem solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertrages mit ihm unzumutbar oder sonst stark vertragswidrig ist, ( z. B. bei Diebstahl des Teilnehmers, Drogenkonsum o.ä.), kann „Die Akademie S.L.“ den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält „Die Akademie S.L.“ den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Gewährleistung, Kündigung durch den Teilnehmer, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung 

7.1. „Die Akademie S.L.“ informiert über die Pflicht des Teilnehmers, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von der „Akademie S.L.“ verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Teilnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

7.2. Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst schriftlich bei der „Akademie S.L.“ geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa die Gastfamilie sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder es sich um deliktische Ansprüche handelt.

7.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.4. Ansprüche des Teilnehmer nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmer und der „Akademie S.L.“ Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder „Die Akademie S.L.“ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

7.5. Für alle Schäden, Unfälle, Krankheiten, Verluste, Diebstahl, soziale oder politische Unruhen etc., die sich während des Auslandsaufenthaltes einschl. der An- und Abreise ereignen, bleibt die Haftung und/oder Schadensersatzansprüche an „Die Akademie S.L.“ oder durch “Die Akademie S.L.“ bestellten Personen ausgeschlossen.

8. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften 

8.1. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der „Akademie S.L.“ bedingt sind. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten.

8.2. „Die Akademie S.L.“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Teilnehmer muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Unfallversicherung, Impfungen 

„Die Akademie S.L.“ empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Jeder Teilnehmer soll sein persönliches Bedürfnis in Hinblick auf andere Versicherungen sowie eventuell bestehende (Auslands)-Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Reisegepäckversicherungen auf den vorhandenen Deckungsschutz überprüfen. Entsprechende unverbindliche Hilfestellung wird von der „Akademie S.L.“ gewährt. Es obliegt den Teilnehmern, sich um alle notwendigen Reisevorbereitungen inkl. Impfungen selbst zu kümmern, wobei „Die Akademie S.L.“ eine unverbindliche Hilfestellung gewährt.

10. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Teilnehmer kann „Die Akademie S.L.“ nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der „Akademie S.L.“ maßgebend.

11. Sprachreiseveranstalter 

Anschrift:
Die Akademie
S.L. Calle Morey 8, Casa 18
07001 Palma de Mallorca
Spanien
Stand 15.09.2008